Geerbte Immobilie · Taunus & Rhein-Main

Haus geerbt – was jetzt?

Klar entscheiden. Schritt für Schritt.

Ein geerbtes Haus wirft oft mehr Fragen auf als nur die nach dem Verkaufspreis. Ich helfe Ihnen, Erbfall, Zustand, Wert und Ihre Möglichkeiten zu ordnen, persönlich und unverbindlich.

Makler · Vermieter · Investor
Inhabergeführt in Bad Soden am Taunus · seit über 30 Jahren im Taunus verwurzelt

Ihr Ansprechpartner

Andreas Schöneberger

Andreas Schöneberger

Inhaber · Immobilienmakler & Investor
Schöneberger Immobilien · Bad Soden am Taunus

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist häufig nicht nur eine Preisfrage, sondern auch eine Frage der Erbfolge, der Unterlagen und der Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft. Genau diese Punkte ordnen wir im ersten Gespräch.

Ihr erster Schritt

Drei Fragen, die ich Ihnen in unserem ersten Gespräch beantworte

01

Was Sie im Erbfall sofort tun sollten

Notar, Erbschein, laufende Kosten – ich helfe Ihnen einzuordnen, was in Ihrer Situation in den ersten Wochen wichtig ist und was warten kann.

02

Was Ihre Immobilie heute wert ist

Eine realistische Einschätzung Ihrer Immobilie zum aktuellen Markt im Taunus – ohne Übertreibung, ohne versteckte Absichten.

03

Welche Option für Ihre Situation die richtige ist

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen – ich erkläre Ihnen die Konsequenzen jeder Option ehrlich, bevor Sie irgendetwas entscheiden müssen.

Orientierung für Erben

Geerbtes Haus – die sinnvolle Reihenfolge in fünf Schritten

Eine Erbschaft ist erst einmal unübersichtlich. Diese Reihenfolge gibt Ihnen Orientierung, damit Sie die wichtigen Dinge in der richtigen Folge angehen – und keine Frist übersehen. Gerade bei einer Erbschaft mit Immobilie im Taunus kommen oft mehrere Entscheidungen gleichzeitig auf Sie zu.

1

Erbenstellung und Frist klären

Prüfen Sie, ob ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge gilt und wer erbt. Wichtig ist die Ausschlagungsfrist: Sie beträgt grundsätzlich sechs Wochen, unter bestimmten Voraussetzungen sechs Monate. Wann die Frist beginnt, hängt von den Umständen des Erbfalls ab. Bei Unsicherheit sollten Sie sich frühzeitig an das Nachlassgericht oder einen fachkundigen Berater wenden.

Ihr Vorteil: Wer die Frist kennt, trifft keine teuren Entscheidungen unter Zeitdruck.

2

Nachlass und Belastungen prüfen

Verschaffen Sie sich einen Überblick: Grundbuchauszug, bestehende Darlehen und eingetragene Grundschulden, laufende Kosten wie Grundsteuer und Versicherungen, bestehende Mietverhältnisse. So bekommen Sie einen ersten Überblick über die Belastungen der Immobilie und die laufenden Kosten.

Ihr Vorteil: Kein böses Erwachen nach der Entscheidung – Sie wissen vorher, womit Sie es zu tun haben.

3

Unterlagen zusammentragen

Für Verkauf, Bank und Behörden brauchen Sie einen Erbnachweis. Das kann ein Erbschein sein, bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag genügt in der Regel die Verfügung von Todes wegen zusammen mit der Eröffnungsniederschrift. Welche Unterlagen in Ihrem Fall verlangt werden, klären Sie am besten mit dem Grundbuchamt oder Ihrem Notar. Die Berichtigung des Grundbuchs ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.

Ihr Vorteil: Vollständige Unterlagen von Anfang an verhindern Verzögerungen beim Notar und bei der Käuferfinanzierung.

4

Wert und Sanierungsbedarf realistisch einordnen

Bevor Sie entscheiden, sollten Sie wissen, was die Immobilie heute wert ist – und das hängt stark vom Zustand ab. Genau hier kann ich Sie unterstützen: Ich ordne Wert und Sanierungsbedarf ehrlich ein, damit Sie eine belastbare Grundlage haben. Mehr zum Verkauf eines sanierungsbedürftigen Hauses.

Ihr Vorteil: Eine realistische Einschätzung kann helfen, eine Sanierung zu vermeiden, die sich wirtschaftlich nicht rechnet.

5

Entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen

Erst nach der rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung fällt die Entscheidung. Bei einer Erbengemeinschaft ist eine schriftliche Vereinbarung wichtig, um Streit zu vermeiden. Steuerliche Fragen klären Sie am besten mit einem Steuerberater.

Welche der drei Optionen wirtschaftlich sinnvoll sein kann, lässt sich gemeinsam vergleichen: Verkauf und Erlös strategisch anlegen, gemeinsame Vermietung oder Übernahme durch einen Erben mit Auszahlung der anderen. Als Investor kann ich die wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Optionen mit Ihnen überschlägig durchrechnen. Praxisbeispiel mit Renditebetrachtung ansehen.

Ihr Vorteil: Sie entscheiden auf einer fundierten Basis – nicht aus dem Bauch heraus oder unter dem Druck einer Erbengemeinschaft.

Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für rechtliche und steuerliche Fragen sind Nachlassgericht, Notar und Steuerberater die richtigen Ansprechpartner. Bei Wert, Zustand und Verkauf Ihrer Immobilie bin ich persönlich für Sie da.

Sanierungsbedarf

Sanierungsbedarf vor dem Verkauf realistisch einschätzen

Bei vielen geerbten Häusern stellt sich vor dem Verkauf die Frage, ob und in welchem Umfang modernisiert werden sollte. Eine falsche Einschätzung kann dabei unnötige Kosten verursachen.

Muss ich vor dem Verkauf überhaupt noch sanieren?

Lohnt sich eine neue Heizung – oder ist das verlorenes Geld?

Wer kauft überhaupt ein sanierungsbedürftiges Haus?

Investiere ich jetzt Geld, das ich beim Verkauf nie wiedersehe?

Meine Erfahrung als Makler und Investor

Ich ordne ehrlich ein, welche Sanierung sich vor dem Verkauf rechnen kann – und welche eher nicht.

Ich kaufe, saniere und vermiete seit 2019 selbst Immobilien im Rhein-Main-Gebiet. Ich kenne die Kosten für Dach, Heizung, Fenster oder Elektrik aus eigenen Projekten und aus der Zusammenarbeit mit regionalen Handwerksbetrieben. Gerade geerbte Häuser aus den 60er-, 70er- und 80er-Jahren begegnen mir dabei regelmäßig im Taunus – oft solide in der Substanz, aber mit einem Modernisierungsbedarf, den ich realistisch einordnen kann.

Meine eigene Sanierungspraxis hilft mir dabei, die entscheidende Frage wirtschaftlich einzuordnen: ob sich eine Sanierung vor dem Verkauf überhaupt rechnet. Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen möchten, sollten Sie vor allem Wert, Zustand und mögliche Belastungen kennen. Ob sich eine Sanierung vor dem Verkauf wirtschaftlich lohnt, hängt vom Zustand des Hauses, den Kosten und der Käufergruppe ab. Gerade bei geerbten Immobilien kann es sinnvoll sein, vor einer größeren Investition zunächst den Marktwert und die mögliche Vermarktungsstrategie zu prüfen.

Ich helfe Ihnen, sinnvolle von unnötigen Investitionen zu unterscheiden, bevor Sie größere Beträge in die Immobilie stecken.

Zwei Seiten, eine Aufgabe

Auf der einen Seite berate ich Sie als Eigentümer: Welche kleinen Aufwertungen lohnen sich vor dem Verkauf – vom frischen Anstrich bis zum gepflegten Außenbild – und wo sparen Sie besser Ihr Geld? Auf der anderen Seite nehme ich auch dem Käufer die Unsicherheit: Gerade bei einem geerbten älteren Haus stellt sich die Frage: Welche Maßnahmen sind vor dem Verkauf wirklich nötig, und welche Ausgaben bringen voraussichtlich wenig zurück? Diese Unsicherheit kann dazu führen, dass Interessenten vorsichtiger kalkulieren oder einen höheren Risikoabschlag ansetzen. Wenn der Sanierungsbedarf realistisch eingeordnet und offen kommuniziert ist, kann das dazu beitragen, unnötig hohe Risikoabschläge zu vermeiden.

Stark sanierungsbedürftig? Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen – so gehe ich vor →

Investor seit 2019 · eigene Objekte im Rhein-Main

Master of Science, EBS Oestrich-Winkel

Über 30 Jahre im Taunus verwurzelt

Kundenstimmen

Was Eigentümer im Taunus sagen

„Die Abwicklung war professionell, schnell und absolut entspannt. Man fühlt sich in besten Händen."

„Die Beratung war außergewöhnlich fundiert und verständlich. Besonders der ganzheitliche Ansatz hat mich überzeugt."

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Häufige Fragen

Was Eigentümer einer geerbten Immobilie oft fragen

Muss ich ein geerbtes Haus vor dem Verkauf sanieren?
Nicht pauschal. Ob sich eine Sanierung vor dem Verkauf lohnt, hängt vom Zustand des Hauses, den zu erwartenden Kosten und der passenden Käufergruppe ab. Gerade bei geerbten Immobilien kann es sinnvoll sein, vor größeren Investitionen zunächst den Marktwert und die Vermarktungsstrategie zu prüfen. Als Investor ordne ich mit Ihnen ein, welche Maßnahmen sich wirtschaftlich rechnen können.
Brauche ich einen Erbschein, um die Immobilie zu verkaufen?
Ein Erbschein ist nicht immer erforderlich. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag kann der Erbnachweis in der Regel auch durch die Verfügung von Todes wegen und die Eröffnungsniederschrift geführt werden. Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden, sollte mit dem zuständigen Grundbuchamt oder Notar geklärt werden. Ich ordne mit Ihnen ein, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Wir sind eine Erbengemeinschaft und uns nicht einig. Was nun?
Das kommt bei Erbengemeinschaften nicht selten vor. Eine nachvollziehbare Wertermittlung kann helfen, eine gemeinsame Grundlage für die nächsten Schritte zu schaffen. Dabei kann ich mit einer sachlichen und nachvollziehbaren Einschätzung unterstützen.
Wer kauft überhaupt ein sanierungsbedürftiges Haus?
Für sanierungsbedürftige Häuser kommen sowohl Eigennutzer als auch Kapitalanleger als Käufer infrage. Entscheidend ist, den Zustand und den voraussichtlichen Aufwand realistisch einzuordnen und die passende Käufergruppe anzusprechen. Das kann dazu beitragen, unnötig hohe Risikoabschläge zu vermeiden.
Wie läuft die Bewertung meiner geerbten Immobilie ab?
Ich sehe mir die Immobilie persönlich an, ordne Zustand und Sanierungsbedarf ein und gleiche das mit aktuellen Verkäufen im Taunus und Rhein-Main-Gebiet ab. Sie erhalten eine realistische Einschätzung ohne Übertreibung – kostenlos und unverbindlich.
Wie lange dauert der Verkauf einer geerbten Immobilie?
Die Verkaufsdauer hängt stark von Lage, Zustand und Preisvorstellung ab. Je besser eine Immobilie eingeordnet und auf die passende Käufergruppe ausgerichtet ist, desto eher lassen sich unnötige Verzögerungen vermeiden.
Was passiert mit einer laufenden Finanzierung des geerbten Hauses?
Bestehende Darlehensverbindlichkeiten des Erblassers gehören grundsätzlich zum Nachlass. Beim Verkauf der Immobilie wird das Darlehen häufig aus dem Verkaufserlös abgelöst. Wie hoch die Restschuld ist und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, klären Sie mit der finanzierenden Bank. Ich helfe Ihnen, das in die Verkaufsplanung einzuordnen.
Muss ich beim geerbten Haus Erbschaftsteuer zahlen?
Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad, dem Wert des Nachlasses und den geltenden Freibeträgen ab. Die steuerliche Beurteilung sollten Sie mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt klären. Bei der Ermittlung des Marktwerts der Immobilie unterstütze ich Sie gern.

Kostenlose Erstorientierung

Andreas Schöneberger – Immobilienmakler im Taunus

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